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Menschenrechte und Kinderschutz

DER Touristik bietet Reisen in 179 Urlaubsländer an und fördert so Weltoffenheit, gegenseitiges Verständnis und Toleranz. In wirtschaftlicher Hinsicht baut der Tourismus Brücken. Andererseits birgt die komplexe Wertschöpfungskette mit unzähligen Partnern in der ganzen Welt Herausforderungen. Menschenrechte zu wahren, Arbeitsbedingungen zu verbessern und ein fairer Umgang mit Partnern sind für DER Touristik ein hohes Gut. Das gilt für unsere Geschäftstätigkeit ebenso wie für die globalen Lieferketten.

Das können Sie tun

Hin- statt wegsehen

Für Ihre Reisegäste stellt DER Touristik ausführliche Informationen zum Thema Kinderschutz bereit. Die zentrale Botschaft lautet: Zivilcourage zeigen! Bei Verdachtsfällen von Gewalt oder sexualisierter Gewalt aktiv werden, statt die Augen zu verschliessen. Im Mittelpunkt der Sensibilisierungsmassnahmen steht die Meldeplattform www.nicht-wegsehen.net, der deutsche Part der internationalen Initiative www.dontlookaway.report von ECPAT international. Auffällige Situationen in Bezug auf sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen können weltweit an EPCAT gemeldet werden, auf Wunsch auch anonym. EPCAT sichtet diese Informationen und entscheidet, welcher Kooperationspartner die Situation weiterverfolgen kann. Wurde eine Straftat beobachtet, ist eine direkte Meldung an die Bundeskriminalpolizei über die Meldeplattform möglich.

Geschenke und Geldspenden

In vielen Destinationen bieten Kinder Souvenirs und Dienstleistungen an oder betteln um Geld. Mit guter Absicht kaufen Touristen etwas von Kindern oder spenden ihnen Geld. Unwissend wird dadurch der Teufelskreis aus mangelnder Bildung und Armut aufrechterhalten. Kinder sind oft Teil von organisierten «Bettel-Banden», werden kommerziell ausgebeutet und vom Schulbesuch abgehalten. Spenden Sie stattdessen an seriöse Organisationen, welche den Kindern die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben geben.

Fotografieren

Wenn Fotomotive Menschen und insbesondere Kinder abbilden, ist besondere Umsicht geboten. Fotos sollten grundsätzlich die Würde und Kultur des abgebildeten Individuums achten. Sie sollten nicht ohne Einverständnis gemacht werden.

Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen

Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten – auf Wunsch auch anonym.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.

 

Projekte

Richtlinien

Menschenrechte schützen

Der Schutz der Menschenrechte ist Aufgabe des Staates. Unternehmen stehen in der Verantwortung, innerhalb ihres Einflussbereichs die Menschenrechte zu schützen und sicherzustellen, dass sie sich bei Rechtsverletzungen anderer nicht mitschuldig machen.

Für den Tourismus mit seiner komplexen Wertschöpfungskette und seiner Vielzahl von Dienstleistern und Destinationen heisst das: Er muss die wesentlichen Menschenrechtsthemen seiner Branche identifizieren und schrittweise in den Geschäftsprozessen berücksichtigen. Auf diesen Weg hat sich die DER Touristik Gruppe begeben. Wir sind dabei, positive Entwicklungen voranzutreiben und die Situation von Betroffenen zu verbessern.

Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten

Die DER Touristik Gruppe veröffentlichte im August 2019 eine Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschenrechte. Damit sendet die Gruppe auch formal ein deutliches Bekenntnis und betont, wie relevant das Thema Menschenrechte für die Unternehmensgruppe ist. Es geht darum, die Menschenrechte zu stärken und Verletzungen mit vorbeugenden Massnahmen einzuschränken respektive zu verhindern.

Die Grundsatzerklärung gilt für alle eigenen Geschäftstätigkeiten sowie für die Geschäftspartner weltweit entlang der touristischen Wertschöpfungskette.

Kinder schützen

Das Wohl der Kinder in den Reiseländern liegt DER Touristik am Herzen. Wir vertreten ambitionierte Grundsätze zur Wahrung der Kinderrechte – sowohl für die Kinder in der Destination als auch für die Kinder der Gäste.

Basierend auf ihrer Grundsatzerklärung zum Kinderschutz hat die DER Touristik eine umfassende interne Kinderschutzrichtlinie erarbeitet. Grundlage ist eine im Jahr 2022 durchgeführte Risikoanalyse entlang der Wertschöpfungskette. Dabei wurden Aktivitäten identifiziert, die mit Risiken für die Wahrung der Rechte von Kindern verbunden sein können. Die Kinderschutzrichtlinie definiert daher strenge Anforderungen an touristische Produkte und Aktivitäten. Darüber hinaus beinhaltet sie Massnahmen und Prozesse, welche die aktive Umsetzung dieser Anforderungen sicherstellen.

  • Schulen und Waisenhäuser: Auf touristische Besuche von Schulen und Waisenhäusern wird verzichtet. Rund 80% der Kinder, die weltweit in Waisenhäusern leben sind keine Waisen sondern Betroffene von Menschenhandel oder dem Versprechen eines besseren Lebens. Das Konzept zur Generierung von Spendengeldern, die vorherrschenden Missstände und die wechselnden Bezugspersonen prägen die Kinder.
  • Homestays: Homestays bieten einen wertvollen Einblick in das lokale Leben und fördern die lokale Teilhabe und Wertschöpfung. Sind bei Homestays Kinder involviert, gelten strenge Anforderungen zum Kinderschutz.
  • Volunteering: Auf Volunteering-Angebote rund um die Zusammenarbeit mit Kindern wird verzichtet. Kinder benötigen konstante Bezugspersonen mit einer entsprechenden Ausbildung

Lieferantenkodex

Vertrauen ist gut, schriftliche Vereinbarungen sind besser: 2019 haben wir den Lieferantenkodex, auf Englisch Supplier Code of Conduct (kurz ScoC), für die gesamte DER Touristik Gruppe ausgerollt. Damit machen wir menschenrechtliche und ökologische Anforderungen an unsere Leistungsträger zum festen Bestandteil der Vertragsbeziehungen im In- und Ausland.

Der Lieferantenkodex verpflichtet die Lieferanten zu selbstverantwortlichem, ethisch korrektem Verhalten. Er enthält Verhaltensvorgaben, die in der gemeinsamen Beziehung als Orientierungsrahmen für Geschäftspartner dienen. Damit fliessen die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen genau wie die Werte unseres Unternehmens in die Vertragsbeziehungen zu unseren Geschäftspartnern ein.

Partner

Roundtable for Human Rights in Tourism

DER Touristik Suisse ist Gründungs- und Vorstandsmitglied des Roundtable on Human Rights in Tourism. Der Roundtable versteht sich als Impulsgeber und offene Plattform für Unternehmen, Organisationen und Institutionen, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte im Tourismus einsetzen.

Eine Menschenrechtsanalyse hatte Thailand als Risikoland identifiziert. Gemeinsam mit dem Roundtable for Human Rights wurde dann im Jahr 2019 ein Human Rights Impact Assessment (HRIA) in Thailand durchgeführt. Dort ging es darum, die negativen Auswirkungen der touristischen Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte und die betroffenen Rechteinhaber (zum Beispiel Mitarbeitende, lokale Gemeinden, indigene Völker, Minderheiten, Kinder und Frauen etc.) zu benennen und zu bewerten.

Dafür haben wir 50 Anspruchsgruppen, sogenannte Stakeholder, innerhalb der DER-Touristik-Wertschöpfungskette einbezogen und befragt, unter anderem:

  • Zielgebietsagentur
  • Hotels und Mitarbeiter
  • Transportunternehmen
  • Tour Guides
  • Souvenirverkäufer
  • NGOs
  • Indigene Völker
  • Vertreter des Community Based Tourism (gemeindebasierter Tourismus: authentisches Erleben eines Gastlandes in einer lokalen Gemeinschaft).

Gemeinsam mit dem Produkt- und Destinationsmanagement liessen wir diese Erkenntnisse in Massnahmen fliessen. Diese können wir erst jetzt wieder, nach der Pandemie, in Angriff nehmen.

Kinderschutzkodex The Code

Weltweit werden jährlich mehr als zwei Millionen Kinder Opfer sexueller Ausbeutung. DER Touristik Suisse hat sich dazu verpflichtet, die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Information, Prävention und konkrete Projekte zu bekämpfen. Mit der Unterzeichnung des Code of Conduct for the Protection of Children from Sexual Exploitation in Travel and Tourism verpflichtet sich DER Touristik Suisse, präventiv zu handeln und damit Kinderprostitution zu verhindern.

Dieser Kodex beruht auf der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 1989 das Schutzbedürfnis von Kindern manifestiert, darunter das Recht auf Freiheit, das Recht auf Bildung und das Recht auf Schutz vor Gewalt.

The Code beinhaltet 6 Kriterien, die aktiv und konsequent umgesetzt werden.

  1. Richtlinien und Massnahmen gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern
  2. Durchführung von Mitarbeiterschulungen zum Thema Kinderschutz
  3. Aufnahme einer Klausel in Hotelverträgen: Null-Toleranz-Politik und strikte Ablehnung bei sexueller Ausbeutung von Kindern
  4. Bereitstellen von Informationen für Reisende zum Kinderschutz sowie zu Möglichkeiten der Meldung von Verdachtsfällen
  5. Kooperation mit Stakeholdern im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern
  6. Jährlicher Report über die Umsetzung von „The Code“

Unsere Schwerpunktthemen

Erfahren Sie mehr über unser Engagement für einen nachhaltigen Tourismus.