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Unsere Richtlinien definieren einen verbindlichen Handlungsrahmen für uns und unsere Geschäftspartner und demonstrieren unsere Werte und Ambitionen als Unternehmen.
Auf dieser Seite geben wir einen Überblick über unsere verschiedenen Richtlinien. Diese gelten entweder für uns als DERTOUR Suisse, auf Ebene unseres Mutterhauses DERTOUR Group oder auf Konzernebene der REWE Group.
Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten DERTOUR Group
Mit der REWE Group Hintbox können schnell und einfach Compliance-Hinweise abgegeben werden – auf Wunsch auch anonym. Das Tool ermöglicht eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den zuständigen einzelnen Compliance-Bereichen innerhalb der REWE Group.
Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten. Mit einer Beschwerde zum LkSG kann der Verdacht auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädlichen Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermässiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zur DERTOUR Group, ihren Lieferketten oder ihren Beschäftigten haben, gemeldet werden. Beschwerden können von Mitarbeitenden sowie Aussenstehenden abgegeben werden. Besonders einfach lassen sich Beschwerden zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen digital über die Hintbox der DERTOUR Group als Teil der REWE Group abgeben – auf Wunsch auch anonym. Ausserdem ermöglicht die digitale Beschwerdeplattform eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den zuständigen Bereichen der DERTOUR Group. Personen, die Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen ohne die Nutzung eines digitalen Tools abgeben wollen, können sich darüber hinaus weiterhin an die Ombudsperson der DERTOUR Group wenden. Kund:innenbeschwerden, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der DERTOUR Group oder die Leistungen in den Märkten oder Reisebüros, gelten nicht als Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Kundenservice-Bereiche und -Hotlines des betroffenen Unternehmens oder der jeweiligen Marke.
Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen. Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der auch in der Verfahrensordnung festgehalten ist. Dabei wird zu jeder Zeit unparteiisches Handeln gewährleistet, die Beteiligten am Verfahren sind weisungsungebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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