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Zu Hilfe & Service

Menschenrechte und Kinderschutz

Menschenrechte zu wahren, Arbeitsbedingungen zu verbessern und ein fairer Umgang mit Partnern zählen für uns zu unserer Verantwortung als Reiseveranstalter. Das gilt für unsere Geschäftstätigkeit ebenso wie für unsere globalen Lieferketten. Auf dieser Seite stellen wir unsere Richtlinien und Teilnahme in Projekten vor.

Das können Sie tun

Hin- statt wegsehen

Die zentrale Botschaft lautet: Zivilcourage zeigen! Bei Verdachtsfällen aktiv werden, statt die Augen zu verschliessen. Im Mittelpunkt der Sensibilisierungsmassnahmen steht die Meldeplattform www.nicht-wegsehen.net, der deutsche Part der internationalen Initiative www.dontlookaway.report von ECPAT international. Auffällige Situationen in Bezug auf sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen können weltweit an EPCAT gemeldet werden, auf Wunsch auch anonym. EPCAT sichtet diese Informationen und entscheidet, welcher Kooperationspartner die Situation weiterverfolgen kann. Wurde eine Straftat beobachtet, ist eine direkte Meldung an die Bundeskriminalpolizei über die Meldeplattform möglich.

Geschenke und Geldspenden

In vielen Destinationen bieten Kinder Souvenirs und Dienstleistungen an oder betteln um Geld. Mit guter Absicht kaufen Reisende etwas von Kindern oder spenden ihnen Geld. Unwissend wird dadurch der Teufelskreis aus mangelnder Bildung und Armut aufrechterhalten. Kinder sind oft Teil von organisierten «Bettel-Banden», werden kommerziell ausgebeutet und vom Schulbesuch abgehalten. Spenden Sie stattdessen an seriöse Organisationen, welche den Kindern die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben geben.

Fotografieren

Wenn Fotomotive Menschen und insbesondere Kinder abbilden, ist besondere Umsicht geboten. Fotos sollten grundsätzlich die Würde und Kultur des abgebildeten Individuums achten. Sie sollten nicht ohne Einverständnis gemacht werden.

Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen

Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten – auf Wunsch auch anonym.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.

 

Unsere Richtlinien

 

Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten

Unser Mutterhaus, die DERTOUR Group, veröffentlichte im August 2019 eine Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschenrechte. Damit sendet die Gruppe auch formal ein deutliches Bekenntnis und betont, wie relevant das Thema Menschenrechte für das Unternehmen ist. Es geht darum, die Menschenrechte zu stärken und Verletzungen mit vorbeugenden Massnahmen einzuschränken, respektive zu verhindern. Die Grundsatzerklärung gilt für alle eigenen Geschäftstätigkeiten sowie für die Geschäftspartner weltweit entlang der touristischen Wertschöpfungskette.

Zur Grundsatzerklärung

 

Kinderschutz

Basierend auf ihrer Grundsatzerklärung zum Kinderschutz hat die DERTOUR Group eine umfassende interne Kinderschutzrichtlinie erarbeitet. Grundlage ist eine im Jahr 2022 durchgeführte Risikoanalyse entlang der Wertschöpfungskette. Dabei wurden Aktivitäten identifiziert, die mit Risiken für die Wahrung der Rechte von Kindern verbunden sein können. Die Kinderschutzrichtlinie definiert daher strenge Anforderungen an touristische Produkte und Aktivitäten. Darüber hinaus beinhaltet sie Massnahmen und Prozesse, welche die aktive Umsetzung dieser Anforderungen sicherstellen.

  • Schulen und Waisenhäuser: Auf touristische Besuche von Schulen und Waisenhäusern wird verzichtet. Rund 80% der Kinder, die weltweit in Waisenhäusern leben sind keine Waisen sondern Betroffene von Menschenhandel oder dem Versprechen eines besseren Lebens. Das Konzept zur Generierung von Spendengeldern, die vorherrschenden Missstände und die wechselnden Bezugspersonen prägen die Kinder.
  • Homestays: Homestays bieten einen wertvollen Einblick in das lokale Leben und fördern die lokale Teilhabe und Wertschöpfung. Sind bei Homestays Kinder involviert, gelten strenge Anforderungen zum Kinderschutz.
  • Volunteering: Auf Volunteering-Angebote rund um die Zusammenarbeit mit Kindern wird verzichtet. Kinder benötigen konstante Bezugspersonen mit einer entsprechenden Ausbildung

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Lieferantenkodex

Vertrauen ist gut, schriftliche Vereinbarungen sind besser: 2019 haben wir den Lieferantenkodex, auf Englisch Supplier Code of Conduct (kurz ScoC), für die gesamte DERTOUR Group im Rahmen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ausgerollt. Damit werden menschenrechtliche und ökologische Anforderungen an unsere Leistungsträger zum festen Bestandteil der Vertragsbeziehungen im In- und Ausland.

Der Lieferantenkodex verpflichtet die Lieferanten zu selbstverantwortlichem, ethisch korrektem Verhalten. Er enthält Verhaltensvorgaben, die in der gemeinsamen Beziehung als Orientierungsrahmen für Geschäftspartner dienen. Damit fliessen die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen genau wie die Werte unseres Unternehmens in die Vertragsbeziehungen zu unseren Geschäftspartnern ein.

Zum Lieferantenkodex

Unsere Partner

Roundtable for Human Rights in Tourism

DERTOUR Suisse ist Gründungs- und Vorstandsmitglied des Roundtable on Human Rights in Tourism. Der Roundtable versteht sich als Impulsgeber und offene Plattform für Unternehmen, Organisationen und Institutionen im Bereich Menschenrechte im Tourismus.

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Kinderschutzkodex The Code

Weltweit werden jährlich mehr als zwei Millionen Kinder Opfer sexueller Ausbeutung. DERTOUR Suisse hat sich dazu verpflichtet, die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Information, Prävention und konkrete Projekte zu bekämpfen. Mit der Unterzeichnung des Code of Conduct for the Protection of Children from Sexual Exploitation in Travel and Tourism verpflichtet sich DERTOUR Suisse, präventiv zu handeln und damit Kinderprostitution zu verhindern.

Dieser Kodex beruht auf der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 1989 das Schutzbedürfnis von Kindern manifestiert, darunter das Recht auf Freiheit, das Recht auf Bildung und das Recht auf Schutz vor Gewalt.

The Code beinhaltet 6 Kriterien, die aktiv und konsequent umgesetzt werden:

  1. Richtlinien und Massnahmen gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern
  2. Durchführung von Mitarbeitendenschulungen zum Thema Kinderschutz
  3. Aufnahme einer Klausel in Hotelverträgen: Null-Toleranz-Politik und strikte Ablehnung bei sexueller Ausbeutung von Kindern
  4. Bereitstellen von Informationen für Reisende zum Kinderschutz sowie zu Möglichkeiten der Meldung von Verdachtsfällen
  5. Kooperation mit Stakeholdern im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern
  6. Jährlicher Report über die Umsetzung von „The Code“

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