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Sicher reisen - Reisegarantie

Die DER Touristik Suisse AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.

Dadurch sind die von Ihnen für eine Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie eine allfällige Rückreise sichergestellt. Weitere Informationen finden Sie unter www.garantiefonds.ch.

Der Garantiefonds wird aus den Beiträgen ihrer Teilnehmer sowie aus dem Ertrag der Anlagen finanziert.

Konsumenteninformation

Wo bin ich geschützt? Bei wem und durch wen?

Achten Sie darauf, dass Ihr Reisebüro, bei dem Sie sich für Ihre Pauschalreise beraten lassen, diese reservieren und dafür Zahlungen leisten, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheiten erfüllt. Verlangen Sie insbesondere den Nachweis, dass Sie bei einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit oder einem Konkurs Ihres Vertragspartners keinen Schaden erleiden.

Wird die Sicherstellung Ihres Geldes nicht nachgewiesen, können Sie jederzeit von Ihrem Vertrag zurücktreten. Dieser Schritt muss dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro schriftlich mitgeteilt werden. Sehr einfach und in transparenter Form ist dieser Nachweis durch das Signet des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche erbracht. Sie finden dieses Gütesiegel in den Verkaufslokalitäten, in den Reisekatalogen, im Internet oder in den schriftlichen Unterlagen Ihres Reisebüros. Der aktuelle Stand der Teilnehmer am Garantiefonds wird im Internet unter www.garantiefonds.ch publiziert.

Wann handelt es sich um eine Pauschalreise?

Eine Pauschalreise besteht aus einer im Voraus festgelegten
Verbindung von mindestens zwei der folgenden Reisekomponenten
(Minimaldauer 24 Stunden oder eine Übernachtung):

  • Beförderung
  • Unterbringung
  • andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistung von Beförderung und Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen

Die Leistungspflicht des Garantiefonds

Ihr Vertragspartner muss Sie für die von Ihnen bezahlten, von ihm oder seinem Leistungsträger nicht erbrachten Leistungen entschädigen. Wenden Sie sich deshalb immer zuerst an ihn, allenfalls via Ihr Reisebüro. Eine allfällige Leistungspflicht des Garantiefonds beginnt erst mit dem Konkurs Ihres Vertragspartners. Ist Ihr Vertragspartner Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, erstattet Ihnen dieser im Falle der Insolvenz / Konkurses Ihres Vertragspartners vor Abreise die einbezahlten Gelder. Bei Zahlungsunfähigkeit nach Reisebeginn übernimmt der Garantiefonds die Rückreisekosten, sofern die Leistungsträger ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

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